Kleingartenflächensicherungsgesetz und Pakt für Grünflächen

Derzeit verhandeln die Parlamentarier*innen von Rot-Rot-Grün über ein Berliner Gesetz zur Sicherung der Kleingärten. Diese werden von vielen noch immer als verzichtbar angesehen in Zeiten, in denen das Diktum “Bauen, Bauen, Bauen” als alternativlos gilt. Aber sie sind nicht verzichtbar, sie sind Rückzugsraum für vielfältige Stadtnatur, Entstehungsgebiet für bodennahe Kaltluft, um die Stadt in den heißer werdenden Sommern zu kühlen, Beitrag zur Versorgung mit regionalen, selbst angebauten Lebensmitteln und nicht zuletzt Erholungsraum für hunderttausende Berlinerinnen und Berliner. Der Umgang mit Kleingärten wird im Kleingartenentwicklungsplan niedergelegt, aber dieser gilt nur bis 2030 und ist Leitbild aber nicht rechtliche Sicherheit. Dies soll sich mit dem Gesetz, dessen Entwurf DIE LINKE und die SPD am 31. März vorgestellt haben, ändern und auch die Kolonien auf Grundstücken, die nicht dem Land gehören, sollen davon profitieren und abgesichert werden. Die Verhandlungen gestalten sich komplex, weil es bundesrechtliche Regelungen gibt, die beachtet werden wollen, und auch weil die Koalitionspartner von den Grünen an einigen Stellen noch zögern.

Noch besser – und angemessener – als ein Gesetz zur Sicherung der Kleingärten wäre zudem ein Pakt für Grünflächen, der ausgehend vom Baurecht die Berliner Grünflächen im Flächennutzungsplan, in Bebauungsplänen und mit Verträgen dauerhaft erhält, denn sie werden auch lange nach 2030 noch gebraucht.