Touristifizierung, Gewerbeverdrängung und Ausverkauf der Stadt – Hand in Hand!

Zum Protest der Gewerbetreibenden in der Oranienstraße

Der für Mittwoch, den 18.10.2017 angekündigte Protest der Gewerbetreibenden in der Oranienstraße gegen ihre Verdrängung macht deutlich: Mit der renditegetriebenen Inwertsetzung von Ladengeschäften und Gewerbeimmobilien und der Touristifizierung passiert eine soziokulturelle Homogenisierung und Verödung innerstädtischer Kieze auch durch die Verdrängung von ansässigem Gewerbe und damit muss endlich Schluss sein.

Das Sterben von Kleingewerbe durch Verdrängung erfordert aber nicht nur ein stadtentwicklungs-, sondern auch ein tourismuspolitisches Umdenken und Umsteuern: Die Ballermannisierung von Geschäftsstraßen ist nicht nur Folge steigender Mieten, sondern auch des unregulierten Tourismus.

Am kommenden Donnerstag, den 19.10.2017 bringen die Koalitionsfraktionen den Antrag zur Erarbeitung eines stadtverträglichen Tourismuskonzeptes in das Plenum des Abgeordnetenhauses ein und dies wird nur der Anfang einer ausführlich zu führenden Debatte sein. So müssen wir u.a. prüfen, ob nicht auch Bierbikes verboten und Genehmigungen von Hostels massiv eingeschränkt werden sollen. Erste Schritte können auf Bezirksebene unternommen werden: Eine weitere Ausbreitung von rein tourimusorientierter Gastronomie und Einzelhandel können – so wie in Amsterdam – mit entsprechender Vergabe von Gewerbezulassungen verhindert werden.

Die vielen Proteste für den Erhalt des lokalen Einzelhandels in Kreuzberg in jüngster Zeit zeigen:

Die Verdrängung von Gewerbe zerstört nicht nur Existenzen, sondern raubt auch Nachbarschaften notwendige soziale Einrichtungen, Nahversorgungsläden und ihre lokale Identität. So wird genau denjenigen ihr Recht auf die Stadt genommen, die die von Investoren heutzutage geschätzte Urbanität erst erschaffen haben.

Deshalb braucht es endlich einen wirksameren Kündigungsschutz, eine Beschränkung zulässiger Mieterhöhungen im Bestand und eine wirksame Mietpreisbremse auch im Gewerbemietrecht. Zusätzlich muss der Milieuschutz auch auf gewerbliche und soziale Einrichtungen ausgedehnt und eine Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts möglich gemacht werden.