Kleingartenflächensicherungsgesetz und Pakt für Grünflächen

Derzeit verhandeln die Parlamentarier*innen von Rot-Rot-Grün über ein Berliner Gesetz zur Sicherung der Kleingärten. Diese werden von vielen noch immer als verzichtbar angesehen in Zeiten, in denen das Diktum “Bauen, Bauen, Bauen” als alternativlos gilt. Aber sie sind nicht verzichtbar, sie sind Rückzugsraum für vielfältige Stadtnatur, Entstehungsgebiet für bodennahe Kaltluft, um die Stadt in den heißer werdenden Sommern zu kühlen, Beitrag zur Versorgung mit regionalen, selbst angebauten Lebensmitteln und nicht zuletzt Erholungsraum für hunderttausende Berlinerinnen und Berliner. Der Umgang mit Kleingärten wird im Kleingartenentwicklungsplan niedergelegt, aber dieser gilt nur bis 2030 und ist Leitbild aber nicht rechtliche Sicherheit. Dies soll sich mit dem Gesetz, dessen Entwurf DIE LINKE und die SPD am 31. März vorgestellt haben, ändern und auch die Kolonien auf Grundstücken, die nicht dem Land gehören, sollen davon profitieren und abgesichert werden. Die Verhandlungen gestalten sich komplex, weil es bundesrechtliche Regelungen gibt, die beachtet werden wollen, und auch weil die Koalitionspartner von den Grünen an einigen Stellen noch zögern.

Noch besser – und angemessener – als ein Gesetz zur Sicherung der Kleingärten wäre zudem ein Pakt für Grünflächen, der ausgehend vom Baurecht die Berliner Grünflächen im Flächennutzungsplan, in Bebauungsplänen und mit Verträgen dauerhaft erhält, denn sie werden auch lange nach 2030 noch gebraucht.

Kiezblocks für gerechte Verteilung des öffentlichen Raums

Kiezblocks sind (noch nicht) in aller Munde. Angelehnt an die Umgestaltungen in Barcelona, die von der dortigen linken Stadtregierung vorangetrieben werden, um den öffentlichen Raum mehr Menschen zugänglich zu machen, entstehen auch in Berlin immer mehr Anwohner*inneninitiativen, die das Thema auf die politische Tagesordnung setzen. Und nicht nur das: Der Umweltgerechtigkeitsatlas Berlins weist eine Vielzahl von Gebieten aus, in denen Menschen von mehrfachen Umweltbelastungen, sozialer Exklusion und einem Mangel an Stadtgrün und verfügbaren öffentlichen (Grün-)Räumen betroffen sind. Einzig die Politik der Bezirke zieht hier politisch noch lange nicht an einem Strang. Ziel sollte es sein, dies aufzulösen und die Wohngebiete zumindest von Autos zu befreien, die den Kiez als Schleichweg benutzen. Dies ist übrigens auch eine Folge der Marktmacht von Tech-Konzernen, die bei ihren Echtzeitnavigationsapps keine Rücksicht auf Kinder, Senior*innen und überhaupt Stadtbewohner*innen nehmen, die auf ein funktionierendes und zugängliches Kiezumfeld angewiesen sind. Wie eine  Anfrage von Katalin Gennburg mit Ihren Kolleg*innen Kristian Ronneburg und Hendrikje Klein nun zeigt, hätten die Bezirke selbst wenn sie wollten, gar nicht die Ressourcen, flächendeckend umzugestalten und gute Beteiligungsverfahren durchzuführen. Das muss sich ändern!

Abwendungsvereinbarung für die Beere 6

Mal wieder schlug ein sogenannter Investor im Wahlkreis zu und kaufte das Haus in der Beermannstraße 6. Gemeinsam mit den Bewohner*innen und Genoss*innen im Treptower Norden demonstrierte Katalin Gennburg für die Anwendung des bezirklichen Vorkaufsrechts für das Haus, das in Treptow-Köpenick noch immer viel zu selten angewandt wird und auch in diesem Fall nicht genutzt wurde. Immerhin war der Käufer gezwungen eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, die die Bewohner*innen zumindest einige Jahre vor Luxussanierungen schützen wird. 

Weitere Infos hier: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1066624.php

Symposium Plattform Urbanism

Das von der Universität Graz veranstaltete Symposium zum Thema „Platform Urbanism“ stand ganz im Zeichen der Stärkung kritischer Plattformforschung, die sich mit der Bedeutung veränderter Alltagspraktiken und der Machtverschiebung, die durch die Expansion von Plattformbetreibern in allen Bereichen des städtischen Lebens bemerkbar macht. Neben einer Vielzahl von Plattform-Forscher*innen und Aktivist*innen, trat Gennburg als einzige Repräsentantin des politischen Diskurses rund um Plattformurbanismus auf. In ihrem Vortrag „Right to the city and rental platforms“ spricht sie zum einen die Dominanz großer institutionellen Investoren an und zeigt verschiedene Verbindungen dieser zu börsennotierten Immobilienkonzerne auf, welche man nicht sich selbst überlassen könne. „Wir müssen uns mit der Plattformisierung des Wohnungsmarktes innerhalb einer Finanzialisierung des Wohnungsmarktes auseinandersetzen“, Gennburg dazu und verweist im selben Zug auf die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Des Weiteren erklärt sie, dass der politische Diskurs linker Parteien um die Plattformökonomie stets versucht die teils gegensätzlichen Positionen zwischen Regulierung und Freiheiten der Menschen sinnvoll auszutarieren. Trotz allem scheinen Airbnb und die anderen Tech-Größen durch ihr aggressives Lobbying auf allen Ebenen am längeren Hebel zu sitzen. Obgleich der Digital Services Act als zukunftsweisendes Projekt oder womöglich als Türöffner für die Plattformbetreiber fungiert, wird in Berlin währenddessen schon an einer Verschärfung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes gearbeitet. Und dafür steht Katalin Gennburg, weil Wohnen keine Ware ist.