Pressemitteilung: Neue Regeln für Plattformen wie Airbnb – der geplante Digital Services Act der EU-Kommission darf die Wohnungskrise nicht verschlimmern!

Berlin, 31.03.2020: Der Vermietungskonzern Airbnb verliert aktuell viel Geld und Nutzer*innen. Aufgrund der Corona-Krise finden weltweit Mietwohnungen ihren Weg zurück auf den Mietwohnungsmarkt, während der von Airbnb für 2020 geplante Gang an die Börse immer unsicherer wird.

Nicht zu vergessen: ab Mitte des Jahres will die EU Kommission mit dem geplanten Digital Services Act Plattformen Airbnb noch mehr Beinfreiheit ermöglichen und konterkariert damit die Wohnraumrückgewinnung.

Vergangene Woche meldeten Medien, dass in Dublin 64% der Kurzzeitvermietungen wieder zurück auf dem Wohnungsmarkt seien. Auch in anderen Städten weltweit kommen mit der Corona-Krise und dem Lockdown Mietwohnungen, insbesondere in beliebten Innenstadtkiezen, wieder in die Wohnungsvermietung.

„Wir freuen uns über jede Wohnung, die wieder zum Wohnen zur Verfügung steht und nicht der profitablen Verwertung durch Kurzzeitvermietungen. In der Vergangenheit war es ja insbesondere auch die Praxis von Airbnb, massive Klagen gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz anzustrengen und den Bezirken nicht die nötigen Daten über illegale Angebote zur Verfügung zu stellen. Gerade jetzt in der Krise braucht es jede Wohnung und offizielle Wohnungsangebote statt profitable Kurzzeitvermietungen. Leere Feriendomizile sollten schnell beschlagnahmt und zur Unterbringung genutzt werden.“, so Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung, Tourismus & Smart City der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.

Seitens der EU-Kommission hingegen ist bislang genau das Gegenteil geplant. In Brüssel will man die E-Commerce Richtlinie überarbeiten und mit dem Digital Services Act noch in diesem Jahr die weitere Liberalisierung des Wohnungsmarktes vorantreiben. Doch auch der Deutsche Städtetag mahnt, dass die geplanten Richtlinie mehr ordnungspolitische Kontrolle der Wohnraumversorgung durch die Kommunen in Zeiten der Mietpreisexplosionen ermöglichen müsse, statt weniger.

„Jetzt muss das Augenmerk auf der geplanten Richtlinie liegen und öffentlicher Druck auf die Kommission erfolgen, damit Wohnen nicht noch mehr zur Ware wird. Mehrere Städte in Europa kritisieren die geplante Richtlinie und fordern Veränderungen in vier Punkten:

1.) Vermietungsplattformen müssen zur Datenübermittlung verpflichtet werden,

2.) die Rechtsdurchsetzung muss trotz der Niederlassung des Konzerns in einem anderen Land gewährleistet sein,

3.) die Haftung der Plattformen für illegale Angebote ist festzulegen und

4.) das Recht auf Wohnen darf durch die neue Direktive nicht angetastet werden.

Auch Berlin muss sich dieser Kritik an der Richtlinie offiziell anschließen und dafür sorgen, dass Airbnb nicht gestärkt aus der Krise hervorgeht und am Ende noch mehr Kurzzeitvermietungen auf Kosten von normalen Mietverhältnissen in Berlin zu verzeichnen sind.“, so Gennburg weiter.

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