Berlin kann von Paris lernen: Notwehr gegen illegale Geschäftspraktiken von Airbnb

Berlin, 13. Februar 2019. 12,5 Mio. € Strafe sollen für die Veröffentlichung illegaler Vermietungsangebote durch die Internetplattform Airbnb fällig werden. Immer mehr europäische Städte gehen gegen die Beihilfe zu illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum und Hinterziehung von Übernachtungssteuern durch den Vermietungskonzern Airbnb vor. Berlin muss diesem Beispiel folgen: Strafen für gesetzwidriges Geschäftsgebaren und Entrichtungspflicht für die Übernachtungssteuer für Airbnb-Übernachtungen.

Ende 2018 wurde Airbnb in München verurteilt, die Daten für ungenehmigte Ferienwohnungen zum Zwecke der Verfolgung illegaler Zweckentfremdung an die Stadt weiterzugeben. Paris geht einen Schritt weiter und erlegt dem Konzern Strafzahlungen in Höhe von 12,5 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Zweckentfremdung auf.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhauses, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde, kam bereits im Frühjahr 2018 zu dem Schluss, dass Airbnb gesetzwidrig handelt und zur Herausgabe der Daten illegaler Anbieter*innen verpflichtet ist. Seit 1. August 2018 müssen nicht unter das Zweckentfremdungsgesetz fallende und somit legale  Angebote in Berlin mit einer Registriernummer versehen sein und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verfolgt das Ziel die in den Bezirken vergebenen Registriernummern mit Vermietungsangeboten abgleichen zu lassen, um so die restriktive Durchsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes verfolgen zu können

“Beihilfe zum Gesetzesbruch, Verdrängung der Wohnbevölkerung und Rendite mit der Miete, das ist das Geschäftsmodell von Airbnb. Paris, München, Barcelona und andere Städte machen es vor: Wir dürfen uns auch in Berlin dieses Gebaren nicht länger bieten lassen.  Mehr noch: AirBnB und andere Onlinevermietungen müssen endlich steuerlich dingfest gemacht werden.” so Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung, Tourismus und Smart City der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhauses.

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen sind Übernachtungen in den über Airbnb gemieteten Unterkünften übernachtungssteuerpflichtig. Nach Angaben von Airbnb wurden über die Vermietungsplattform 2017 mindestens 2,94 Mio Übernachtungen in Berlin gebucht. Die Übernachtungssteuer in Berlin beträgt fünf Prozent des Nettopreises, nach Angaben des Handelsblatts kostet eine Übernachtung bei Airbnb durchschnittlich 64 EU (entspr. netto 53,78 EU). Insgesamt erzeugen also Übernachtungen bei Airbnb ein theoretisches Steueraufkommen von knapp acht Millionen Euro jährlich, welches aufgrund der gesetzwidrigen Verweigerungshaltung des Vermietungskonzerns nicht vollständig eingetrieben werden kann.

“Die Sicherung von Wohnraum vor illegaler Zweckentfremdung ist wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnungungs- und Stadteetwicklungspolitik und kostet Berlin Millionen Euro, die wir auch Verursachern wie Airbnb in Rechnung stellen sollten. Zudem müssen wir, wie in unserem Gutachten dargelegt, das Übernachtungssteuergesetz weiterentwickeln und den Kurzzeitvermietungskonzernen die Steuerentrichtungspflicht dafür auferlegen”, fordert Gennburg weiter.

Weiterführende Links

Bericht zum Urteil zur Herausgabe von Vermieter*innendaten durch Airbnb bei Spiegel Online vom 13. Dezember 2018: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/muenchen-richter-verdonnern-airbnb-zur-herausgabe-von-vermieterdaten-a-1243498.html

Bericht zur Strafforderung der Stadt Paris gegen Airbnb bei Spiegel Online vom 10. Februar 2019: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/airbnb-in-paris-stadt-fordert-rekordstrafe-fuer-unternehmen-a-1252552.html

Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhauses zur Datenherausgabe und Steuerentrichtungspflicht für die Übernachtungssteuer: https://www.linksfraktion.berlin/themen/th/mieten-und-wohnen/airbnb/

“Airbnb und andere Vermietungsplattformen & Übernachtungssteuern in Berlin”, Schriftliche Anfrage von Katalin Gennburg vom 25. Oktober 2018: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16850.pdf

Pressemitteilung von Katalin Gennburg zur Beihilfe zu illegaler Zweckentfremdung durch Airbnb vom 18. Oktober 2018: http://katalingennburg.de/wp/2018/10/18/illegale-geschaeftspraktiken-von-airbnb-und-co-beenden-transparenz-rechtssicherheit-und-soziale-wohnraumversorgung-sicherstellen/

Pressemitteilung von Katalin Gennburg zur Registrierungspflicht von Kurzzeitvermietungen vom 7. August 2018: http://katalingennburg.de/wp/2018/08/07/registrierungspflicht-ist-notwehr-der-stadt/

Informationen zu Katalin Gennburg: www.katalingennburg.de

Pressekontakt  

Katalin Gennburg, buero.gennburg@linksfraktion.berlin