Registrierungspflicht ist Notwehr der Stadt

Berlin, 31. Juli 2018. Ab morgen dürfen in Berlin nur noch registrierte und genehmigte Ferienwohnungen vermietet werden. Berlin handelt damit in Notwehr gegen AirBnB und vergleichbare Konzerne, die Wohnungsnot produzieren und die sozialen Folgekosten weltweit auf immer mehr Städte abwälzen.

 

Sommer, Sonne, Ferienwohnung – inzwischen haben etliche Städte weltweit das gleiche Problem mit dem Vermietungskonzern AirBnB: bezahlbarer Wohnraum geht verloren und die Mieten steigen infolge von Kurzzeitvermietungen unablässig.

Am 1.August tritt in Berlin das neue Zweckentfremdungsverbotgesetz in Kraft und die Regierungskoalition hat durchgesetzt, dass Berlin das bundesweit restriktivste Gesetz für den Wohnraumschutz hat.

 

“Wer glaubt, dass allein die Registriernummervergabe der Bezirksämter den Wohnraumschutz im Land organisiert, liegt gründlich daneben. Die Stärke des neuen Gesetzes besteht im grundsätzlichen Verbot der kommerziellen Weitervermietung ganzer Wohnungen, sowie der Leerstandsaktivierung mit dem neuen Treuhändermodell! Die Registriernummer ist lediglich Notwehr und Ausweis dafür, dass AirBnB mit Verweis auf den Datenschutz der eigenen User*innen nicht bereit ist Auskünfte über illegale Vermietungen zu geben”, sagt MdA Gennburg.

 

AirBnB hat als Verbandsmitglied der European Holiday Home Association Beschwerde gegen nationale und kommunale Regulierungen zum Wohnraumschutz bei der EU Kommission eingereicht. Dadurch wird deutlich, dass der Konzern das Problem ist. Aufgrund der Weigerung der Plattformkonzerne, die Daten über Vermietungen den berechtigten Behörden zur Verfügung zu stellen, müssen diese in kleinteiliger Detektivarbeit versuchen denjenigen auf die Spur zu kommen, denen das Recht auf Wohnen für alle gleichgültig ist.

 

“Der kürzlich erschienene Bericht des Corporate Europe Observatory macht deutlich, was längst alle wissen: AirBnB nimmt das Brechen geltender Gesetze in Kauf, um die Konzerninteressen zu realisieren. AirBnBs Cheflobbyist Chris Lehane bearbeitet in diesem Sinne Regierungen weltweit und es gilt diesen Draht stillzulegen”, so Gennburg weiter.

 

Was helfen würde?
Viel wichtiger als eine amtlich vergebene Registriernummer wäre eine Verknüpfung der User*innendaten mit der amtlichen Steuer-ID. So könnte Transparenz über Vermietungspraxis und Steuerehrlichkeit gleichermaßen hergestellt werden. Hier muss nicht zuletzt der Finanzsenator handeln und den Konzern an die kurze Leine legen, um den Wohnraumschutz für alle Berliner*innen ernsthaft mit durchzusetzen.

Zudem bestünde die Möglichkeit, dass Berlin ihren Gästen mit einer eigenen Datenbank den Zugang zu legal verfügbaren Ferienwohnungen ermöglicht.

 

Kontakt für Presseanfragen:

Katalin Gennburg (Wahlkreisbüro), Telefon: +49-30-8093-2758, Email: buero.gennburg@linksfraktion.berlin

 

Weiterführende Links

 

Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG in der aktuell gültigen Fassung: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=WoZwEntfrG+BE&psml=bsbeprod.psml

 

Studie des Corporate Europe Observatory zu den Lobbyaktivitäten von AirBnB und vergleichbarer Konzerne auf EU-Ebene: https://corporateeurope.org/power-lobbies/2018/05/unfairbnb

 

Dokumentation des WDR “Das System AirBnB – Im Bett mit dem Supervermieter” vom 18. Juli 2018 (in der Mediathek verfügbar bis 18. Juli 2019): https://www.ardmediathek.de/tv/die-story/Kritisch-Reisen-Das-System-Airbnb-Im-/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=7486242&documentId=54295828

 

Formular zur Registrierung von Ferienwohnungen in Berlin:

https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/Wohnen/berlin/BW600/index

 

Informationen zu Katalin Gennburg:

http://katalingennburg.de/